Verband der Kleingärtner der Region "Börde Ohre" e.V.

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Verfasst am 19.09.2022 um 13:17 Uhr

Kleingartenanlagen im Bundesnaturschutzgesetz

Mit Wirkung vom 1.3.2022 trat die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Der Einsatz des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde und der Landesverbände sowie weiterer Unterstützer hat sich gelohnt. Die Gesetzesänderung macht deutlich, welch große Bedeutung Kleingartenanlagen zum Schutz der Natur und zur Landschaftspflege beigemessen wird. Laut § 1 Abs. 6 BNatSchG sind nun neben anderen Freiräumen im „besiedelten und siedlungsnahen Bereich“ auch Kleingartenanlagen zu „erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße und hinreichender Qualität vorhanden sind, neu zu schaffen oder zu entwickeln.“


Kleingartenanlagen im Bundesnaturschutzgesetz (kleingarten-bund.de)