Verband der Kleingärtner der Region "Börde Ohre" e.V.
Verfasst am 02.02.2021 um 10:43 Uhr

Gesetzgeber erlässt weitere coronabedingte Regelungen zur Mitgliederversammlung

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie hat der Bundestag am 22.12.2020 das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht“ erlassen. In diesem Gesetz sind auch Regelungen bezüglich der Mitgliederversammlung von Vereinen sowie zur Tätigkeit der Vorstände von Vereinen und Verbänden enthalten, die am 01.03.2021 in Kraft treten.


Karsten Duckstein
Rechtanwalt 


Dokumente: